Liste Abo-Fallen
Uns werden zahlreiche unseriöse Plattformen gemeldet, die vermeintlich kostenlose Dienstleitungen anbieten. Erst nach einiger Zeit bemerken die Opfer, dass ihnen regelmäßig Geld abgebucht wird – und das ungerechtfertigt. So schützen Sie sich vor Abo-Fallen.
Die Liste wird laufend aktualisiert. Sind Sie in eine Abo-Falle getappt, die hier nicht auftaucht? Informieren Sie uns über das Meldeformular.
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Was ist eine Abo-Falle?
Abo-Fallen beginnen meist mit angeblichen Gratisangeboten, mit Gewinnversprechen oder Dienstleistungen, die gar nichts oder nur wenige Euro kosten sollen. Solche Angebote dienen häufig nur als Lockmittel für betrügerische Abonnements. Ein Grund zur Zahlung besteht so gut wie nie, auch wenn die Kriminellen etwas anderes behaupten.
Wie erkennen Sie Abo-Fallen?
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Versteckte Kostenhinweise: Oft befinden sich versteckte Kostenhinweise auf den betrügerischen Websites. Sie sind versteckt oder im Kleingedruckten auf der Bezahlseite selbst leicht zu übersehen. Dies stellt einen Verstoß gegen die sogenannte „Button-Lösung“ dar. Ein wirksamer Vertrag kommt so nicht zustande.
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Eingabe von Kreditkartendaten: Verlangt man verschwindend geringe Geldbeträge von Ihnen, statt das Angebot vollkommen kostenlos anzubieten, geht es meist nur darum Ihre Kreditkartendaten abzugreifen. Diese werden anschließend für wiederkehrende Abbuchungen missbraucht.
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Widersprüche: Wenn die Leistungen nicht klar beschrieben sind oder es Widersprüche gibt, Finger weg! Oft ist zum Beispiel bei Gewinnspielen zunächst von einem kostenlosen Smartphone die Rede, später aber nur von der Teilnahme an einem Gewinnspiel.
Was tun, wenn Sie in eine Abo-Falle getappt sind?
Wenden Sie sich schriftlich an den Abo-Anbieter und kündigen Sie das Abo. Verlangen Sie eine sofortige Rückbuchung der abgebuchten Beträge. Erklären Sie, dass Sie bewusst getäuscht wurden und kein rechtmäßiger Abo-Vertrage zustande kam.
Geht der Abo-Anbieter nicht auf Ihre Forderungen ein, kontaktieren Sie Ihr Kreditkarteninstitut. Fordern Sie eine Rückerstattung aller Beträge und verweisen Sie § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018. Dieses Gesetz besagt, dass Beträge, die ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z. B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde), vom Zahlungsdienstleister zurückerstattet werden müssen.