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online seit 27.06.2022

Vorsicht vor Fake-E-Mails der Wiener Polizei

In einem gefälschten E-Mail der Polizei werden Sie beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Es geht um Kinderpornografie, Pädophilie, Cyberpornografie und Exhibitionismus. Sie werden aufgefordert, per E-Mail eine Rechtfertigung zu schicken. Antworten Sie nicht und ignorieren Sie dieses Schreiben. Es ist Fake!

Was steht im E-Mail?

Als Empfänger scheint „DGP Bundespolizei“ mit der E-Mail-Adresse „office.federal.police.criminelle@gmail.com“ auf. Sie werden einer Straftat beschuldigt. Alles weitere finden Sie in einem angehängten PDF-Dokument.

Das PDF ist eine schriftliche Anschuldigung gegen Sie – angeblich von Gerhard Pürstl, Generaldirektor der Wiener Polizei, höchstpersönlich. Er beschuldigt Sie der Kinderpornografie, Pädophilie, Cyberpornografie und Exhibitionismus. Angeblich haben Sie Bilder und Videos mit kinderpornografischem und exhibitionistischem Inhalt konsumiert und im Internet verbreitet. Sie werden aufgefordert, sich per E-Mail mit einer Rechtfertigung zu melden. Wenn Sie nicht innerhalb von 48 Stunden antworten, wird ein Haftbefehl gegen Sie ausgestellt.

Der genaue Wortlaut lautet folgendermaßen:

Zu Ihrer Aufmerksamkeit:

Ich bin Herr Gerhard Pürstl, Generaldirektor der Wiener Polizei, Hauptkommissar, Leiter der Abteilung für Jugendschutz. Ich kontaktiere Sie kurz nach einer Computerbeschlagnahme, Cyber-Infiltration (Erlaubt, insbesondere in Bezug auf Kinderpornografie, Pädophilie, Cyber-Pornografie, Exhibitionismus, Sexhandel seit (2009)).

Wir leiten kurz nach einer Cyber-Infiltration rechtliche Schritte gegen Sie ein, um : Kinderpornografie, Pädophilie, Cyberpornografie und Exhibitionismus.

Zu Ihrer Information: Der Gesetzgeber hat erklärt, dass in Fällen, in denen die im Strafgesetzbuch vorgesehenen Verbrechen und Vergehen mithilfe eines Telekommunikationsnetzes begangen werden, die  vorgesehenen strafrechtlichen Strafen verschärft werden.

Nach einer Untersuchung bestätigen wir, dass Sie diese Straftaten begangen haben, d. h. den Erwerb, den Besitz, die Anzeige, die Übertragung und den Abruf von Bildern und Videos mit exhibitionistischem oder kinderpornografischem Inhalt über das Internet (Anzeigenseiten, Seiten mit pornografischem Inhalt, Datingseiten, soziale Netzwerke).

Während der Untersuchung haben wir auch beobachtet, dass obszöne Inhalte von Ihnen auf Webseiten oder Netzwerken mit hohem Publikumsverkehr, auf denen sich viele 16-Jährige tummeln, verbreitet wurden.

Wenn Nacktheit auf diese Weise zur Schau gestellt wird, stellt dies eine Straftat der sexuellen Zurschaustellung vor der Öffentlichkeit und vor Minderjährigen unter 16 Jahren dar. Dieses Vergehen wird nach dem Gesetz streng bestraft.

Historische Bilder, nackte Videos von Ihnen und Minderjährigen, die durch Cyber-Infiltration aufgezeichnet wurden, stellen Beweise für Ihre Straftaten dar.

Sie werden gebeten, sich per E-Mail zu melden, indem Sie Ihre Rechtfertigungen schreiben, damit diese geprüft und verifiziert werden können, um die Sanktionen zu bewerten; dies muss innerhalb einer strikten Frist von 48 Stunden geschehen. Nach Ablauf dieser Frist müssen wir unseren Bericht an das Gericht in Ihrer Region weiterleiten, damit ein Haftbefehl gegen Sie ausgestellt werden kann.

Sie werden dann im Nationalen Register für Sexualstraftäter (NDSR) erfasst. In diesem Fall wird Ihre Akte auch an Vereinigungen zur Bekämpfung der Pädophilie und an die Medien zur Veröffentlichung als im NDSR registrierte Person weitergeleitet.

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Das E-Mail wird wahllos an unzählige E-Mail-Adressen versendet. Durch die Logos der Polizei und Polizei Kriminalprävention wirkt das Schreiben zunächst echt und einschüchternd.

Muss ich antworten?

​​​​​​Nein, antworten Sie keinesfalls. Dieses Schreiben stammt nicht von der Polizei, sondern von Kriminellen. Wenn Sie antworten, bestätigen Sie den Kriminellen Ihre E-Mail-Adresse! Außerdem fordern sie in weiterer Folge einen hohen Geldbetrag.

Woran erkenne ich, dass es sich um Scam handelt?

  • E-Mail-Adresse des Absenders: Sehen Sie sich die E-Mail-Adresse genau an. In diesem Fall eine gmail.com-Adresse. Dabei handelt es sich um keine offizielle E-Mail-Adresse der Polizei.
  • Fehlende Anrede: Wenn es keine Anrede gibt, Sie nur mit einem „Hallo“ oder mit „Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr“ angesprochen werden, können Sie davon ausgehen, dass das Schreiben massenhaft an unzählige Personen versendet wurde.
  • Keine konkrete Beschreibung der Straftat: Sie werden einer Straftat beschuldigt. Worum es sich aber genau handelt, wird nicht ausgeführt – also wann, was, wo konsumiert oder geteilt wurde.
  • Zeitdruck und zahlreiche Drohungen: Das Schreiben erzeugt Druck sofort zu antworten. Wenn Sie nicht innerhalb von 48 Stunden antworten, wird angeblich ein Haftbefehl gegen Sie ausgestellt. Außerdem werden Sie im „Nationalen Register für Sexualstraftäter (NDSR) erfasst“ und Ihre Akte an die Medien zur Veröffentlichung weitergeleitet.
  • Bestrafung ohne Anhörung: Sie werden ohne eine Anhörung und persönliche Aussage bestraft. Dabei handelt es sich um kein offizielles Vorgehen!

Schützen Sie sich vor betrügerischen E-Mails

Den Empfang betrügerischer E-Mail können Sie nicht verhindern. Das können Sie aber tun:

  • E-Mails in Ihren Spam-Ordner schieben und an die Watchlist Internet melden.
  • Keine Anhänge von unbekannten E-Mail-Adressen öffnen. Diese könnten Schadsoftware enthalten.
  • Anhänge vor dem Öffnen auf Virustotal prüfen. Hier finden Sie eine Anleitung dazu.
  • Im Zweifelsfall können Sie jederzeit anrufen und nachfragen, ob das E-Mail tatsächlich von der angeführten Organisation stammt. Sie können auch im Internet suchen. Häufig finden Sie bereits Warnungen.

Ich habe geantwortet, Dokumente übermittelt oder Geld bezahlt

  • Ignorieren Sie weitere E-Mails und antworten Sie nicht mehr. Bedenken Sie, dass die Kriminellen Ihnen in Zukunft weitere Fake-Mails senden werden. Seien Sie aufmerksam!
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Das ist notwendig, weil Kriminelle möglicherweise Straftaten in Ihrem Namen begehen und Sie dafür zur Verantwortung gezogen werden.
  • Wenden Sie sich bei einem finanziellen Schaden an Ihre Bank und fragen Sie, ob das Geld zurückgeholt werden kann. Die Erfolgschancen stehen aber eher schlecht.

Beratung & Hilfe

Für konkrete Beratungsanfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen, die wir auf der Seite Beratung & Hilfe für Sie aufgelistet haben.

Die Watchlist Internet bedankt sich bei zahlreichen Leserinnen und Lesern für die Meldungen der Fake-Mails der Polizei.

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