Pfändungstermine wegen Urheberrechtsverletzung ignorieren
KonsumentInnen erhalten von der ADVOKAT RECHTSANWALT AG eine Nachricht, in der ein Pfändungstermin wegen nicht Bezahlens einer Abmahnung zu einer Urheberrechtsverletzung genannt wird. Grund sei das illegale Streamen von Filmen auf kinox.to. KonsumentInnen müssen die 426,55 Euro nicht bezahlen und die angedrohte Pfändung findet nie statt.
Betroffene InternetnutzerInnen erhalten von der ADVOKAT RECHTSANWALT AG eine E-Mail mit dem Betreff „PFÄNDUNGSTERMIN AM 17.08.2018 UM 14:20 Uhr!“ oder ähnlich. In diesen Nachrichten wird beispielsweise folgendes geschrieben:
PFÄNDUNGSTERMIN AM 17.08.2018 UM 14:20 Uhr!
Wir haben ebenfalls einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß erwirkt.
Mit freundlichen Grüßen, ADVOKAT RECHTSANWALT AG |
Hinweis: Das Schreiben zirkuliert in zahlreichen weiteren Varianten. Bekannt sind beispielsweise Schreiben im Namen der EU Law Solicitors (iplimited.eu), einer it-recht kanzlei (it-rechtkanzlei.eu) oder einer Medienanwaltkanzlei (medienanwaltkanzlei.eu). Für diese Abmahnungen gilt inhaltlich das nachfolgend Ausgeführte ebenso.
Müssen betroffene die 426,55 Euro bezahlen?
Nein, KonsumentInnen müssen die 426,55 Euro nicht an die ADVOKAT RECHTSANWALT AG überweisen, denn dafür gibt es keinen Rechtsgrund: Die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist betrügerisch und die Pfändungsandrohung soll Angst machen und so zu einer Zahlung bewegen. Das können Sie unter anderem anhand der nachfolgenden Punkte erkennen:
- Anwälte versenden Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich nicht per E-Mail, sondern per Brief.
- Die kriminellen AbsenderInnen benennen die angeblichen RechtsverletzerInnen nicht beim Namen. Nicht einmal eine Grußformel, wie z.B. „sehr geehrte/r Herr/Frau“ ist zu finden. Das ist bei anwaltlichen Schreiben normalerweise nicht der Fall.
- In der E-Mail ist nur ganz am Ende kurz der Grund für den Pfändungstermin – die angebliche Urheberrechtsverletzung – genannt. Üblicherweise würde ein derartiges anwaltliches Schreiben eine genaue Beschreibung des urheberrechtlichen Vergehens inkl. Nennung der betroffenen Werke enthalten.
- Nachrichten-EmpfängerInnen sollen den offenen Geldbetrag auf ein britisches Konto überweisen. Alle dieser Nachrichten enthalten eine Zahlungsaufforderung mit derselben Rechnungsnummer als Verwendungszweck. Die Nachricht wird also in ein und derselben Form massenhaft versandt.
Die Watchlist Internet empfiehlt:
Sollten Sie Beratung oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich an unsere Experten vom Internet Ombudsmann. Die Beratung ist kostenlos. Das Anfrageformular ist der schnellste Weg, Ihre Fragen zu stellen:
(Die Watchlist Internet bedankt sich bei LeserInnen für die Meldung der betrügerischen Pfändungsandrohung wegen Urheberrechtsverletzung.)