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online seit 21.02.2018

Keine Registrierung von 900 Watt-Staubsaugern erforderlich

Konsument/innen erhalten ein Schreiben der Agentur Umwelt und Landwirtschaft. Es fordert sie dazu auf, dass sie der Absenderin Staubsauger über 900 Watt melden. Nicht bei der Agentur registrierte Staubsauger seien angeblich illegal. Empfänger/innen können die Nachricht ignorieren und müssen keine Reaktion zeigen.

Konsument/innen erhalten von der Agentur Umwelt und Landwirtschaft – EU Energiemanagement/Registrierung, Postfach 0002, 1030 Wien, ein Schreiben. Mit diesem fordert sie die Absenderin auf, innerhalb von 2 Wochen ein Datenblatt, mit dem sie ihre Staubsauger melden müssen, zu retournieren – auszugsweise der Text einer 2. Erinnerung der Agentur:

Bezugnehmend auf unser erstes Schreiben werden Sie nochmals ersucht, allfällige in Ihrem Haushalt befindliche Staubsauger über 900 Watt zu melden, sollten sie keine haben, ist eine LEERMELDUNG erforderlich.

Sie werden daher gebeten, das beiliegende Datenblatt innerhalb von 2 Wochen zu retournieren:

AGUL – Agentur für Umwelt und Landwirtschaft
Postfach 0002
1030 Wien

Nach diesem Datum sind nicht entsprechend registrierte Staubsauger über 900 Watt illegal und können eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen. Ordnungsgemäß registrierte Staubsauger über 900 Watt dürfen dagegen an der angegebenen Adresse bis 31.12.2019 weiterverwendet werden.

Naachfolgend die Kopie des Schreibens im Original:

Der Nachricht ist ein Meldeblatt zur „Registrierung von Staubsaugern der Kategorie über 900 Watt gemäß § 14 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 666/2017 der Europäischen Kommission“ beigefügt. Es fragt persönliche Daten wie zum Beispiel den Namen oder die Anschrift ab und beinhaltet ein Formular zur Registrierung eines Staubsaugers.

Müssen Sie das Formular retournieren?

Nein, Sie müssen der AGUL – Agentur für Umwelt und Landwirtschaft keine Angaben über Ihre Person und Ihren Staubsauger übermitteln. Das sieht weder eine Verordnung noch ein Gesetz vor. Tun Sie das dennoch, verfügen Unbekannte über ihre persönlichen Daten. Sie können diese beispielsweise für Werbung oder für Verbrechen unter Ihrem Namen nutzen. Das kann für Sie zu erheblichen Nachteilen und schwerwiegenden Konsequenzen führen.

Woran erkennen Sie, dass das Schreiben unseriös ist?

Das Schreiben der AGUL – Agentur für Umwelt und Landwirtschaft ist unseriös. Das erkennen Sie unter anderem anhand der nachfolgenden Punkte:

  • Die in dem Schreiben angeführte Verordnung (EU) Nr. 666/2017 der Europäischen Kommission gibt es nicht. Aus diesem Grund kann es keine - wie behauptet - Notwendigkeit zur „Registrierung von Staubsaugern“ geben.
  • Es gibt keine AGUL – Agentur für Umwelt und Landwirtschaft in Wien. Das heißt, dass die in der Nachricht gemachten Angaben falsch sind. Übermitteln Sie ihre Daten an die Absenderin, wissen Sie nicht, wer diese tatsächlich erhält und wofür die Empfänger/innen Ihre Informationen nutzen
  • Im Briefkopf der Nachricht ist das Logo der „Environment Agency“ angeführt. Sie hat Ihren Sitz in Großbritannien und ist nicht für österreichische Konsument/innen zuständig.
  • Im Text der AGUL – Agentur für Umwelt und Landwirtschaft findet sich eine DVR-Nummer. Diese gibt es nicht.
  • Eine vermutlich gemeinte EU-Verordnung regelt den Verkauf von Staubsauger und will verhindern, dass Modelle mit zu hoher Watt-Leistung auf den Markt kommen. Dass Unions-Bürger ihre Staubsauger melden müssen, ist darin nicht vorgesehen.

Die Watchlist Internet empfiehlt:

Registrieren Sie Ihren Staubsauger nicht bei der AGUL – Agentur für Umwelt und Landwirtschaft. Dafür gibt es keinen Grund! Ebenso wenig existiert die Einrichtung. Was mit Ihren Daten passiert, ist unbekannt!

(Die Watchlist Internet bedankt sich be einer Leserin für die Meldung der Nachricht.)

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