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online seit 15.12.2023

Fake-Werbeanzeige auf Facebook & Instagram: „Verlorenes Gepäck für nur 1,95 €!“

Im Namen des „Vienna International Airport“ schalten Kriminelle aktuell betrügerische Anzeigen und behaupten, dass verloren gegangene Koffer für knapp 2 Euro verkauft werden. Die Werbung und das dazugehörige Profil gehören nicht zum Flughafen Wien und auch die Koffer existieren nicht. Tatsächlich locken die Kriminelle mit dieser Werbeanzeige in eine Abo-Falle.

Screenshot des betrügerischen Facebook-Postings

Verlorenes Gepäck für nur 1,95 €! Wir räumen dringend das Flughafenlager und verkaufen mehr als 1.000 Koffer mit verlorenem Gepäck! Um zu kaufen, gehen Sie auf die Website und geben Sie eine Bestellung auf!

So lautet eine von mehreren betrügerischen Werbeanzeigen des Facebook-Profils „Vienna International Airport“. Der Wortlaut der Werbeanzeigen unterscheidet sich leicht, der Inhalt ist aber immer der gleiche: Angeblich sollen am Flughafen Wien verloren gegangene Koffer für 1,95 Euro verkauft werden. Wer einen solchen Koffer bestellen will, soll einfach auf „Mehr dazu“ klicken.

Wir haben gewonnen!

Der Link führt auf eine Website, auf der aus dem „Verkauf“ plötzlich ein Gewinnspiel wird. Um zu gewinnen, muss eine Umfrage ausgefüllt und anschließend die richtige „Geschenkbox“ ausgewählt werden. Wir haben mitgemacht und gewonnen - wie wohl auch alle andere Personen, die ihr Glück versuchen.

Doch ganz so einfach, ist es dann doch nicht. Wir müssen nämlich eine Gebühr von 1,99 Euro bezahlen und daher unsere Kreditkartendaten angeben.

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Achtung Abo-Falle! Die eingegebenen Kreditkartendaten landen in den Händen Krimineller, die anschließend behaupten, dass Sie ein Abo von 40€/Monat abgeschlossen haben!

Sie haben Ihre Kreditkartendaten eingegeben?

Kontaktieren Sie umgehend Ihr Kreditkartenunternehmen, schildern Sie dort Ihre Situation und besprechen Sie die weiteren Schritte, damit es nicht zu ungerechtfertigten Abbuchungen kommt.

Wurde von Ihrer Kreditkarte bereits Geld abgebucht, muss Ihr Kreditkartenunternehmen den Betrag zruückbuchen. Denn: Beträge, die ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden, muss der Zahlungsdienstleister zurückerstatten. Dazu gehören auch Beträge, über die Sie – wie in diesem Fall – nicht eindeutig informiert wurden.

PRANK YOUR FRIENDS

Wollen auch Sie Freund:innen oder Familie in die Falle locken? Senden Sie Ihren Bekannten ein von uns nachgebautes Fake-Gewinnspiel. Keine Sorge: Hier ensteht kein Schaden! Aber, wer das Gewinnspiel durchspielt, erfährt woran der Fake erkannt werden könnte.

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