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online seit 06.03.2024

Fake-Gewinnspiel im Namen vom Tiergarten Schönbrunn

Über ein Fake-Profil des Tiergartens Schönbrunn wird derzeit ein betrügerisches Gewinnspiel auf Facebook verbreitet. Die Facebook-Seite „Tiergarten Wien“ verlost angeblich 4 Eintrittskarten. Sie müssen lediglich die Versandgebühren für die Karten bezahlen. Vorsicht: Sie tappen in eine Abo-Falle und geben Ihre persönlichen Daten an Kriminelle weiter.

Gewinnspiel auf Facebook beworben

Die Kriminellen verbreiten das betrügerische Gewinnspiel über ein Fake-Profil. Es werden 4 Eintrittskarten verlost. Für die Teilnahme müssen Sie mit „Alles Gute zum Geburtstag“ kommentieren.

Bei diesem Gewinnspiel gewinnen alle, denn jede Person, die kommentiert, erhält eine Privatnachricht. Dort wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie gewonnen haben und die Karten zugeschickt werden. Sie werden gebeten, die Tickets über einen Link anzufordern. Außerdem informiert man Sie, dass Sie bis zu 2 Euro für den Versand bezahlen müssen.

Datendiebstahl und hohe Kreditkartenabbuchungen

Auf der betrügerischen Webseite werden Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse abgefragt. Weiters fordert man Sie auf, einen kleinen Betrag (ca. 2 Euro) per Kreditkarte für den Versand zu bezahlen.

Wer seine Kreditkartendaten eintippt, tappt in eine Abo-Falle und die Kriminellen buchen monatlich bis zu 100 Euro ab. Dieses Abo ist jedoch nicht rechtmäßig, da Sie über den Vertragsabschluss nicht eindeutig informiert werden. Erst bei genauerem Hinsehen, fällt auf, dass im Footer der Webseite ein Hinweis auf das Abo versteckt ist. Dort steht, dass Sie an einer „5-tägigen Testversion eines Partnerprogramms“ teilnehmen, und nach Ablauf der Testphase Ihre Kreditkarte belastet wird. Die Höhe des Betrags wird nicht genannt. Ein solches Vorgehen ist unzulässig, es kommt kein gültiger Vertrag zustande!

So erhalten Sie Ihr Geld zurück
  • Suchen Sie auf der Kreditkartenabrechnung nach einem Firmennamen oder einer Website. So finden Sie möglicherweise die Kontaktdaten des betrügerischen Abo-Anbieters heraus.

  • Wenden Sie sich schriftlich an den Abo-Anbieter und kündigen Sie das Abo. Verlangen Sie eine sofortige Rückbuchung der abgebuchten Beträge. Argumentieren Sie, dass Sie bewusst getäuscht wurden und nicht über den Vertragsabschluss informiert wurden. Daher kommt kein rechtmäßiger Abo-Vertrag zustande.

  • Der Abo-Anbieter geht nicht auf Ihre Forderungen ein? Kontaktieren Sie Ihr Kreditkarteninstitut. Fordern Sie eine Rückerstattung aller Beträge und verweisen Sie auf § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018. Dieses Gesetz besagt, dass Beträge, die ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z. B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde), vom Zahlungsdienstleister zurückerstattet werden müssen.

  • Möglicherweise müssen Sie Ihre Kreditkarte sperren – klären Sie das am besten mit Ihrem Kreditkarteninstitut. Vielleicht genügt es auch, nur den Abo-Anbieter für weitere Abbuchungen zu sperren.

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