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online seit 29.12.2017

Eintrag ins Zentrale Gewerbeverzeichnis kostet 780 Euro

Das Zentrale Gewerbeverzeichnis versendet Faxe an Behörden, Vereine und Unternehmen. Darin fordert es die Empfänger/innen dazu auf, dass sie ihre Kontaktdaten nennen und das Schreiben zurück an den Absender retournieren. Das führt zu jährlichen Kosten in Höhe von 780 Euro. Es besteht keine Zahlungspflicht.

Behörden, Vereine und Unternehmen erhalten ein Fax. Es trägt die Bezeichnung „Zentrales Gewerbeverzeichnis“ und nennt die Anschrift der Empfänger/innen. Darunter findet sich der Hinweis, dass es zurück an den Absender - die ZGV AG in Berlin - retourniert werden soll:

Im Kleingedruckten des Formulars findet sich der Hinweis, dass Empfänger/innen bei ausgefüllten Kontaktdaten und bei einer Retournierung des Faxes 780 Euro an die ZGV AG bezahlen sollen: „Eintragungsformate: (…) Kontakte bestehend aus Telefon, Telefax, Emailadresse, Internetadresse für die jährliche Veröffentlichung zu 780 Euro.“

Sie haben das Fax ausgefüllt und sollen 780 Euro zahlen?

In dem Fall, dass Sie das Fax ausgefüllt und an die ZGV AG retourniert haben, müssen Sie die von Ihnen geforderten 780 Euro nicht bezahlen. Das hängt damit zusammen, dass das Fax über keinen transparenten Kostenhinweis verfügt - er ist Voraussetzung dafür, dass ein gültiger Vertrag vorliegt. Ferner hält das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in § 28a fest:

Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmißverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.

Nachdem folglich kein gültiger Vertrag vorliegt und die Absender gegen das UWG verstößt, raten wir Ihnen davon ab, dass Sie den Geldbetrag an die ZGV AG zahlen: Dafür gibt es keinen Rechtsgrund! Haben Sie das bereits getan, fordern Sie von ihr Ihr Geld zurück.

Die Watchlist Internet empfiehlt:

Entsorgen Sie Faxe, die von Ihnen die Bekanntgabe von Kontaktdaten und eine Retournierung an den Absender fordern. Sie verfügen über einen versteckten Kostenhinweis, der als Argument für ungerechtfertigte Geldforderungen dient. In Wahrheit besteht keine Zahlungspflicht!

(Die Watchlist Internet bedankt sich bei einem Leser für die Meldung von zentrales-gewerbeverzeichnus.info.)

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